Als Arbeitnehmer, Hotelgast oder Besucher von öffentlichen Gebäuden hat jeder ein berechtigtes Interesse an sicheren Fluchtmöglichkeiten für den Gefahrenfall.
Diese Fluchtmöglichkeiten werden durch das Ausweisen von Rettungswegen gewährleistet. Türen im Verlauf von Rettungswegen müssen in Fluchtrichtung jederzeit, leicht und ohne Hilfsmittel geöffnet werden können. Diese Forderung widerspricht in der Regel dem Sicherungsbedürfnis des Gebäudebetreibers, da dem Missbrauch von Notausgängen Tür und Tor geöffnet ist.
Um Fluchttüren gegen Missbrauch zu schützen, dürfen nur geeignete und geprüfte Systeme gemäß Richtlinie EltVTR („elektrische Verriegelungssysteme für Türen in Rettungswegen“) des Deutschen Instituts für Bautechnik verwendet werden.
Spätestens mit Einführung der neuen Europanormen EN 179 (Notausgangsverschlüsse) und EN 1125 (Paniktürverschlüsse) im April 2003 ist die Montage von einigen mechanischen Verriegelungssystemen, wie z. B. dem alten Tür- oder Fluchtwächter, nicht mehr zulässig. Der Einsatz dieser Produkte bedarf einer Zustimmung im Einzelfall der obersten Baubehörde.
Als DORMA System-Partner bieten wir Ihnen umfassende Kompetenz rund um die Sicherung des Fluchtwegs. Von der Beratung, Planung und Installation über die Abnahmeprüfung bis zur jährlichen Wartung alles in einer Hand.